Ingenieurbau

Die Abteilung „Ingenieurbau“ besteht aus fünf Referaten mit speziellen Aufgaben im Tätigkeitsfeldes des Bauingenieurwesens (Städtischer Ingenieurbau und Straßenbau).

Die hochbaubezogenen Aufgaben des Ingenieurbaus werden von den Referaten

  • 51 Ingenieurbau Nordbayern, u. a. mit Baumaßnahmen der US-Streitkräfte
  • 52 Ingenieurbau Südbayern, u. a. mit Baumaßnahmen der NATO
  • 53 Leitstellen Ingenieurbau; GIS; Gebäudebestandsdokumentation; Schießanlagen

und die straßenbaubezogenen Aufgaben des Ingenieurbaus von den Referaten

  • 54 Tunnel- und Tunnelausstattung
  • 55 Zentralstelle Ingenieurbauwerke und Georisiken (ZIG)

wahrgenommen.

 

Aufgaben des Ingenieurs im Umfeld des Hochbaus (Erschließung und Infrastruktur)

Die breite Palette der Projektbetreuung von zivilen und militärischen Maßnahmen in den Liegenschaften des Bundes reicht dabei vom Flugplatzbau über Straßen- und Brückenbau, Gleisbau, Deponiebau, Untertagebau, Kläranlagenbau, Kanalbau und -sanierung, Pipelines, Großtanklager, Altlastensanierungen, Sportplatzbau, Landschaftsbau bis hin zum ökologischen Gewässerausbau. Neben der Abwicklung von Baumaßnahmen sind die Referate auch für die Bestandsdokumentation von Gebäuden und Außenanlagen und Sondermaßnahmen zuständig.

Als Mitglied in bundesweiten Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen ist die Abteilung Ingenieurbau auch an der Ausarbeitung von Richtlinien und Vorgaben für den Bundesbau beteiligt.

Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Durchführung von Aus- und Fortbildungen im Bereich der bayerischen Bauverwaltung.

 

Referat 51

   Die Aufgaben umfassen insbesondere die Bereiche

  • Fachaufsicht bei Bundesbaumaßnahmen über die Staatlichen Bauämter in Nordbayern und Begleitung deren Projekte
    • Auftragserteilung an die Bauämter bei Planungsersuchen der verschiedenen Maßnahmenträger (BMVg / BMI / BImA / US-Streitkräfte).
    • Prüfung der Maßnahmen in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht und Vorlage bei bzw. Abstimmung mit den fachvorgesetzten Bundesministerien (Genehmigung und Finanzierung).
    • Betreuung und Beraten der Bauämter bei grundsätzlichen Fragen und einheitliche Vorgabe von Richtlinien und Vorschriften (des Landes und des Bundes) sowohl in technischer Hinsicht, als auch in Fragen der verfahrenstechnischen Abwicklung der Projekte.

 

  • Grundsatzaufgaben im Bereich der befestigten Flächen, der Verkehrsanlagen, der Wasserversorgung / Abwasserentsorgung und in naturschutzfachlichen Angelegenheiten
    • Fachbetreuung für Außenanlagen (Neubau und Instandsetzungsmaßnahmen)

Außenanlagen befinden sich im unmittelbaren Außenraum des Gebäudes und dienen insbesondere der Erschließung. Dazu zählen befestigte Flächen, wie z.B. Zufahrtsstraßen, Wege, Plätze, Stell- und Lagerflächen und Sportplatzflächen jeglicher Art. Auch Baukonstruktionen, wie Einfriedungen, Treppen, Rampen, Gleisanschlüsse, Brücken, Schutzkonstruktionen, Mauern und Überdachungen gehören dazu. Sie dienen der Erreichbarkeit der Gebäude und Arbeitsstätten, als Aufenthaltsbereich und steigern das Allgemeinwohl des Nutzers. Ingenieurbauwerke unterstützen den bestimmungsgemäßen und sicheren Betrieb der Flächen durch den jeweiligen Nutzer. Die Durchführung der notwendigen öffentlich-rechtlichen Verfahren ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben (z. B. Lärmschutz). Die Überwachung (der Standsicherheit) der Ingenieurbauwerke erfolgt nach den einschlägigen DIN – Normen.

  • Fachbetreuung bei den Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen

Gebäude können erst in Betrieb gehen, wenn die Wasserver- und die Abwasserentsorgung geregelt ist. Es ist wichtig, das richtige Material, die richtige Dimensionierung und die optimale Lage der Leitungen sorgfältig zu planen. Dabei stehen dem Ingenieur umfangreiche und komplexe Regelwerke zur Verfügung, die es zu beherrschen gilt.

 

  • Fachbetreuung bei Baumaßnahmen für naturschutzfachliche Belange

Bauen wirkt sich unmittelbar auf Natur und Landschaft aus. Flächen werden versiegelt oder verbaut. Es kommt zu einem Verlust der natürlichen Funktion an fruchtbaren Boden, Lebensraum für Pflanzen und Tiere und damit der Artenvielfalt. Natur und Landschaft, die nicht nur Grundlage des Lebens sind, sondern auch eine wertvolle Ressource, gilt es deshalb besonders zu schonen und zu schützen. Um dessen gerecht zu werden, stehen umweltverträgliches und nachhaltiges Bauen im Vordergrund. Die Landschaftsplanung trägt in diesen Belangen Rechnung, indem sie Kompromissbereitschaft zwischen Bauwerk, Natur und Landschaft und allen Akteuren, herstellt. Bereits bei der Vorbereitung aller öffentlicher Planungen und Maßnahmen, die die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berühren können, ist es maßgeblich, in Bezug darauffolgender Planungen die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde zu beteiligen. Diese frühzeitige Beteiligung schafft von Beginn an Transparenz sowie Planungssicherheit und ist deshalb essentieller Bestandteil jeder weiterführenden Planung.

Referat 52
 

Die Aufgaben umfassen insbesondere die schon beim Referat 51 beschriebenen Bereiche für die südbayerischen Liegenschaften in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern und Schwaben (ohne US Baumaßnahme)

 

  • Fachaufsicht bei Bundesbaumaßnahmen über die Staatlichen Bauämter in Südbayern und Begleitung deren Projekte

 

  • Grundsatzaufgaben im Bereich der befestigten Flächen, der Verkehrsanlagen, der Wasserversorgung / Abwasserentsorgung, der nachhaltigen Gestaltung von Außenanlagen und in naturschutzfachlichen Angelegenheiten

 

Schwerpunkte des Referat 52 sind die baufachliche Betreuung von fünf aktiven Flugplätzen der Bundeswehr für Kampf- und Transportflugzeuge; sowie die NATO Infrastruktur in Bayern, insbesondere das 300 km lange Pipelinenetz der NATO mit den angeschlossenen Großtanklagern und Anlagen zur Luftraumüberwachung. Eine Besonderheit in Südbayern ist die baufachliche Betreuung von Liegenschaften im Hochgebirge, wie dem einzigen Hochgebirgsübungsplatz der Bundeswehr, Seilbahnanlagen und zahlreiche Berghütten von Bundeswehr, Bundespolizei und Zoll. Hier liegt auch ein naturschutzfachlicher Schwerpunkt für die Mitarbeiterin der Landschaftsplanung Südbayern, insbesondere bei Bewertung und Ausgleich bei Flächeninanspruchnahme. Des Weiteren obliegt die Betreuung der Schießanlagen der Bundeswehr und der Bundepolizei in Südbayern, inklusive Vertreter in der KlSchStK (Kleine Schießstandkommission) „Südbayern“ dem Referat 52 (siehe auch Referat 53).  

 

  • Leitstelle des Bundes für „Bemessung, Bau und bauliche Erhaltung von Flugbetriebsflächen der Bundeswehr“

 

Aufgrund der hohen Flugplatzdichte der Bundeswehr in Südbayern (früher bis zu 15 aktive Flugplätze, heute noch fünf) ist traditionell die Leitstelle Flugbetriebsflächen der Bundeswehr bei einer südbayerischen Bauverwaltung angesiedelt, aktuell beim Referat 52 der LBD. Die Leitstelle berät die militärischen Dienststellen der Bundeswehr und die Bauverwaltungen der Länder bei Fragen zu Bau und Unterhalt von Flugbetriebsflächen. Des Weiteren verantwortet die Leitstelle die Fortschreibung der einschlägigen Regelwerke der Bundeswehr (derzeitige Arbeitshilfe Flugbetriebsflächen, künftig BFR Flugbetriebsflächen) und betreut die zugehörigen Forschungsvorhaben und Gutachten.

 

Referat 53

Die Aufgaben umfassen insbesondere die Bereiche

  • Bestandsdokumentation der Außenanlagen und der Gebäude

-> Leitstelle Vermessung

-> Leitstelle Gebäudebestandsdokumentation

Die digitale Dokumentation des Bestandes auf Liegenschaften des Bundes ist sowohl für die technische Planung, den Bau und den Betrieb als auch für die kaufmännische Bewirtschaftung der Liegenschaften von der Beschaffung bis hin zur Veräußerung erforderlich. Die Daten werden bei den Leitstellen als Primärnachweis vorgehalten, im GIS-Bayern visualisiert und zur weiteren Nutzung den Anwendern zur Verfügung gestellt.

  • Boden- und Grundwasserschutz, Gebäudekontaminationen, Rüstungsaltlasten

-> Leitstelle BoGwS

Im Bereich des Umweltschutzes ist die einheitliche Kontaminationsbearbeitung auf den Liegenschaften des Bundes wichtig für die bestimmungsgemäße Nutzung der Liegenschaft. Die Beseitigung von Kampfmitteln aus den beiden Weltkriegen ist eine aktuelle und wichtige Aufgabe, da die Kampfmittel auch heute noch eine Gefahr für Leib und Leben darstellen.

  • Abwasserentsorgung

-> Leitstelle Abwasser

Die Untersuchung, Sanierung und Dokumentation der Abwasseranlagen auf den Liegenschaften des Bundes ist zwingend erforderlich, um einen gesetzeskonformen Betrieb der Abwasseranlagen zu gewährleisten.

  • Betreuung der im Ingenieurbau eingesetzten Software-Produkte

-> Leitstelle GIS-Bayern

Die Installation, Administration und Weiterentwicklung der im Ingenieurbau eingesetzten IT-Programme sowie die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs im IT-Dienstleistungszentrum ist vom Referat zu erbringen.

  • AKG-Maßnahmen

Die Gefahrenbeseitigung nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz betrifft Grundstücke in privater oder öffentlicher Hand, die während des 2. Weltkriegs für militärische Zwecke genutzt wurden. Das Referat nimmt an der Begehung der Grundstücke zusammen mit dem Sachverständigen des Bundes teil und ist verantwortlich für die Durchführung erforderlicher Maßnahmen.

  • Schießanlagen der Bundeswehr, der Bundespolizei und des Zolls

-> Leitstelle Schießanlagen Bw

Die Betreuung der Schießanlagen in Nordbayern obliegt ebenso dem Referat, wie die Unterstützung des Bundesministeriums der Verteidigung bei Grundsatzangelegenheiten im Zusammenhang mit Schießanlagen im gesamten Bundesgebiet. Als Mitglied der Kleinen Schießstandkommission sind die zuständigen Mitarbeiter auch für den Unterhalt und die Schießsicherheit der Schießanlagen in Nordbayern zuständig.

 

  • Leitstelle des Bundes für Panzerwaschanlagen

Wenn die Truppe auf Übungsplätzen trainiert, ist die Reinigung der Panzer und anderer Fahrzeuge vor der Fahrt auf öffentlichen Straßen unerlässlich. Die dafür vorgesehenen Waschanlagen werden ständig weiterentwickelt und den Erfordernissen angepasst. Die Leitstelle unterstützt das Bundesministerium für Verteidigung und deren nachgeordneten Bereiche im gesamten Bundesgebiet bei der Aufstellung und Umsetzung grundsätzlicher Vorgaben für solche Baumaßnahmen.

 

 

Straßenbauaufgaben
 

Die Referate 54 und 55 sind bayernweit für Spezialgebiete aus dem Bereich des Straßen- und Ingenieurbaus zuständig:

Das Referat 54 für die Planung und Realisierung von Tunnelbauwerken mit zugehöriger betriebstechnischer Tunnelausstattung und

das Referat 55 für Georisiken, Tunnelmanagement, Bauwerksdaten und Bauwerksprüfungen.

Weitere Informationen können den nachfolgenden Links entnommen werden.

 

Referat 54

 [L] Zentralstellen der Landesbaudirektion Bayern

 

Referat 55

[L] Zentralstellen der Landesbaudirektion Bayern

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