Autonomes Fahren und ferngelenktes Fahren
Deutschland nimmt beim autonomen und ferngelenkten Fahren eine führende Rolle ein. Die Landesbaudirektion Bayern ist in Bayern die zuständige Behörde für die Erteilung von Betriebsbereichsgenehmigungen für autonome und ferngelenkte Fahrzeuge auf allen Straßen, außer Autobahnen. Im Rahmen der Genehmigung werden betroffenen öffentlicher Stellen sowie technische Dienste eingebunden. Hersteller können ernst nach erfolgreicher Typengenehmigungen durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) eine Betriebsbereichsgenehmigung beantragen. Sie müssen dabei strenge Tests erfüllen, um die Betriebserlaubnis zu erhalten. Schließlich sollten autonome und ferngelenkte Fahrzeuge sicher und zuverlässig in den definierten Bereichen fahren können. Hierzu muss auch eine technische Aufsicht für den Betrieb eingerichtet werden, die jederzeit eingreifen können muss.
